AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietungen von Dienstleistung

Vertragspartner:

Der Vertrag besteht zwischen dem Mieter und dem Vermieter, in diesem Fall der Firma „OHVevents-Veranstaltungsservice“ 16775 Gransee.

Vertragsgegenstand:

Gegenstand des Vertrags ist die Anmietung einer oder mehrerer Dienstleistungen aus dem Programm von „OHVevents-Veranstaltungsservice“. Angegeben werden Auf- und Abbau, Adresse der Rechnung, Veranstaltungsort, sowie die Kosten für die Veranstaltung und der Strombedarf.

Bestimmungsgemäßer Einsatz:

Die Geräte dürfen nur für den vorhergesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden, was der Mieter bei Veranstaltungen ohne Betreuung garantiert. Änderungen an den Geräten, sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen, (z.B. GEMA), für den Betrieb der Mietobjekte oder die Durchführung der Veranstaltung liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.

Aufbau und Abbau:

Zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau stellt der Mieter geeignetes Hilfspersonal zur Verfügung. Dauer und Anzahl der Helfer richtet sich nach dem Umfang des Auftrags. Die Haftung für das Hilfspersonal liegt im Verantwortungsbereich des Mieters. Wir benötigen eine ebene, saubere Fläche, z.B. Gras oder Asphalt, mit direkter Zufahrt für einen PKW mit Anhänger, mit einer Durchfahrtshöhe bis 3,80 m Höhe. Eine Verankerung Erdnägeln, kann bei Bedarf erforderlich sein. Der Mieter trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen. Bei Veranstaltungen mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Veranstaltungsort zur Verfügung. Die Mietobjekte müssen zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so ist der Vermieter berechtigt für die Dauer zusätzliche Miete zu fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadensersatz aufgrund de Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparature, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko und haftet in vollem Umfang für verspätete Rücklieferung.

Betreuung des Mietobjektes durch den Mieter:

Sofern für Geräte / Veranstaltungen Betreuungspersonal seitens des Vermieters nicht vorgesehen ist, verpflichtet sich der Mieter die Geräte durch geeignetes, erwachsenes Betreunungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemäßen Einsatz. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Es wird eine Einweisung durch DDA-Veranstaltungsservice Mitarbeiter durchgeführt.

Betreuung des Mietobjektes durch den Vermieter:

Bei Beaufsichtigung / Betreuung durch die Fa. „DDA-Veranstaltungsservice“ ist das Mietobjekt über eine Haftpflichtversicherung abgesichert. Das Aufsichtpersonal behält sich vor, Kinder, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen, bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Kinder darstellen, von der weiteren Teilnahme am Veranstaltungsbetrieb auszuschließen. In diesem Fall und bei drohender Gefahr können die Geräte zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Die Einsatzzeit beträgt maximal 6 bis 8 Stunden inklusive Pausen. Für Aktionspausen stellt der Mieter geeignetes Bewachungspersonal zu Verfügung.

Stromversorgung:

Zum Betrieb wird während der gesamten Betriebszeit pro Gerät mindestens ein Stromanschluss, 230V / 16A mit Fehlerstromschutzeinrichtung, in maximal 40 m Entfenung zum Aufstellort des jeweilligen Geräts benötigt und vom Mieter bereitgestellt. Es darf kein weiteres Gerät an diesem Stromkreis angeschlossen werden.

Haftung:

Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte ergeben, frei. Die Benutzung von Hüpfburgen, Bungeerun, etc. ist nur ohne Schuhwerk zulässig und geschieht, wie die Teilnahme an allen anderen Aktionen, auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hinüberprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.

Ausfall von Geräten:

Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadensersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für das betreffende Mietobjekt, bzw. das betreffende Gerät. Bei einem Ausfall während der Veranstalltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachritigen.

Terminänderungen / Stornierungen:

Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Bei Terminänderung bis 8 Tage vor der Veranstaltung durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstehenden Kosten, jedoch mindestens 50% des vereinbarten Mietpreises zzgl. Personalkosten. Bei kurzfristigen Änderungen, 2 Tage vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin werden 80% des vereinbarten Mietpreises zzgl. Personalkosten berechnet. Bei Abbruch während der Veranstaltung werden dem Mieter nur die eingesparten Lohnkosten gutgeschrieben.

Unwetter / Starker Wind / Regen / Gewitter:

Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei einem dieser Wetterverhältnisse muss der Spielbetrieb SOFORT eingestellt werden.

Zahlung:

Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzug bei Anlieferung in bar.

Gültigkeit:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Dienstleistungen gelten, jeweils in der neusten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entspr. Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter wiederspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters.

Wirksamkeit:

Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.

Erfüllungsort:

Als Erfüllungsort gilt D – 16792 Zehdenick. Gerichtsstand ist Zehdenick.

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